Auf Antrag der Stadt Wetzikon hat die Kantonspolizei neue Verkehrsanordnungen verfügt. Auf folgenden Strassen in Robenhausen (Erweiterung der Zonen 21, 22, 23) wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
- Usterstrasse, Abschnitt Juheestrasse bis Buchgrindelstrasse
- Seegräbnerstrasse, Abschnitt Haus Nr. 41 bis Usterstrasse
- Buchgrindelstrasse, Abschnitt Usterstrasse bis Haus Nr. 24
- Haldenstrasse, Abschnitt Usterstrasse bis Haldenweg
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zonen werden an folgenden Strassen die Vortrittsregelungen STOP bzw. Kein Vortritt aufgehoben (neu Rechtsvortritt):
- Halden-/Usterstrasse
- Seegräbner-/Usterstrasse
- Dorf-/Usterstrasse – Buchgrindel-/Usterstrasse
- Schulhaus-/Seegräbnerstrasse
Die Projektunterlagen liegen vom 15.01.2021 bis 14.02.2021 im Stadthaus Wetzikon auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.